Barrierefreiheitserklärung
Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau sind bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0. Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Dokumente: Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Andere zum Download bereitgestellte Dateien sind meist nicht barrierefrei. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, wenden Sie dies bitte an info(at)vhs-abensberg.de oder vhs(at)neustadt-donau.de
Videos: Vom Bayerischen Volkshochschulverband eingebundene Videos, u.a. von YouTube, sind nicht mit Untertiteln versehen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.08.2026 erstellt. Grundlage ist eine interne Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info(at)vhs-abensberg.de oder vhs(at)neustadt-donau.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html