AGB
1. Kursanmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau zustande.
Die Anmeldung ist wie folgt möglich:
- persönlich zu den Öffnungszeiten der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau
- telefonisch unter Tel. Nr. 09443 9103-530 bzw. 09445 752490
- schriftlich per E-Mail an: info@vhs-abensberg.de bzw. vhs@neustadt-donau.de
- online unter www.vhs-abensberg-neustadt.de
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Geschäftsbedingungen der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau an. Der Kursteilnehmer ist mit der Weitergabe der Daten an den Dozenten einverstanden. Eine Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich zeitnah nach der Anmeldung.
2. Kursgebühren
Die vereinbarte Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig und nach Beginn der Veranstaltung abgebucht. An- und Abmeldungen nach dem jeweiligen Stichtag haben keine Auswirkung auf die Kursgebühr. Bei Kursen mit weniger als fünf Teilnehmern erfolgt eine separate Planung und Absprache.
Materialkosten, falls angegeben, werden im Kurs vom Kursleiter bar vereinnahmt (Reklamationen hierzu sind an diesen zu richten).
3. vhs Gutscheine
Gutscheine der Städtischen Volkshochschule Abensberg und Neustadt an der Donau sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Guthaben werden genauso behandelt.
4. Teilnahme
Die Anmeldung ist verbindlich. Das Fernbleiben vom Kurs ohne fristgerechte Abmeldung (siehe Punkt 5.) entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung (Dies beinhaltet auch etwaige Materialkosten). Schnupperstunden sind nur für Sprachkurse und nach vorheriger Absprache mit den Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau zulässig.
5. Kursinhalte, Absage von Kursen
Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau behalten sich die Änderung der Kursinhalte, die Verlegung und die Absage von Kursen aus organisatorischen Gründen vor. Eine unwesentliche Veränderung des Kursinhaltes bzw. ein Wechsel des Dozenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf die Höhe der Teilnehmergebühr, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Kurses besteht nicht.
6. Rücktritt vom Vertrag
Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau können vom Vertrag zurücktreten,
- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
- wenn der/die vom vhs Verbund verpflichtete Dozent/in aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des vhs Verbundes liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
Eine Abmeldung durch den/die Teilnehmer/in ist nur mindestens 3 Werktage (Montag-Freitag) vor Kursbeginn möglich. Diese muss schriftlich erfolgen.
Bei Nichtteilnahme am ersten Kurstag ohne termingerechte Abmeldung werden die vollen Kursgebühren vom mitgeteilten Konto abgebucht bzw. Ihnen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für etwaige Materialgebühren.
7. Gebührenrückzahlung
Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau behalten sich vor, bei zu geringer Beteiligung, Kurse und andere Angebote (Seminare, Lehrgänge) abzusagen oder mit anderen Kursen zusammen zu legen. Bei Ausfall von einzelnen Stunden, verlängert sich der Kurs um die ausgefallenen Kurstage. Ist dies nicht möglich, wird der entsprechende Betrag zurückerstattet, wenn der Ausfall durch die Städtischen Volkshochschulen zu vertreten ist. Ist jemand aus persönlichen Gründen an der Teilnahme verhindert, ist eine Gebührenrückzahlung nach den Richtlinien der Rechnungsprüfung nicht möglich. In schriftlich begründeten Härtefällen (bei Erkrankungen nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests) können Ausnahmen gemacht werden, wobei die bereits stattgefundenen Unterrichtsstunden berücksichtigt werden. Auch in diesen Fällen ist eine Rückzahlung nur bis zum Ende des laufenden Semesters möglich und wird mit einer Verwaltungsgebühr von 6,00 € erhoben.
8. Materialkosten
Der Kursleiter veranlasst die Beschaffung des für den jeweiligen Kurs erforderlichen Materials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (sofern bei der Kursbeschreibung keine andere Angabe gemacht wird). Das Materialgeld wird im Kurs vom Kursleiter bar vereinnahmt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials sind an diesen zu richten.
9. Urheberschutz
In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Datenträger benutzt werden. Die vhs-eigene Software darf aus Lizenzgründen nicht kopiert werden. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Anmeldung an. Ein bei missbräuchlichem Einsatz von privaten Datenträgern verursachter Schaden verpflichtet den Verursacher zum Schadensersatz. Verstöße gegen den Urheberschutz haben den Ausschluss von der weiteren Kursteilnahme zur Folge.
10. Mindest- und Höchsteilnehmerzahl
Kurse können auch bei weniger als der jeweils erforderlichen Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden, wenn alle Teilnehmer mit einem entsprechenden Aufpreis einverstanden sind.
Für alle Kurse ist individuell eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Ist diese erreicht, werden Wartelisten angelegt.
11. Unterrichtszeiten
Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel – wenn im Kurs und mit den Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau nicht anders abgesprochen – kein Unterricht statt. Für Ferienkurse gelten abweichende Regelungen.
12. Hygieneregeln
Mit der Kursanmeldung erkennen die Teilnehmer die Einhaltung der gültigen Hygieneregeln der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau an. Diese sind unter anderem online unter www.vhs.abensberg-neustadt.de/hygieneregeln einzusehen oder können per Telefon unter 09443 9103-530 bzw. 09444 752490 erfragt werden.
13. Hausordnung
Bitte beachten Sie die jeweilige Hausordnung der Gebäude, in denen wir Gäste sind (Schulgebäude, Kurhaus, Kaiser-Therme, Reha-Zentrum Passauer Wolf etc.) sowie in unseren eigenen Gebäuden und Räumen. In allen Schulungsräumen gilt „Rauchfreie Zone“.
14. Schadenshaftung
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, alles ihr/ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Haftung der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Städtischen Volkshochschulen bzw. deren Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Haftung gemäß §276 und 278 BGB ist ausgeschlossen. Auch Hin- und Rückfahrten zu allen Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die Städtischen Volkshochschulen ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Bei Kursen für Kinder im schulpflichtigen Alter beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die Zeit des Unterrichts.
Online-Kurse: Insbesondere im Gesundheitsbereich kann der/die Kursleiter/in nicht wie bei Präsenzveranstaltungen sofort bei Problemfällen bzw. Fehlstellungen eingreifen. Die Teilnehmer*innen akzeptieren diese besondere Form des Unterrichts durch Beitritt zum Online-Kurs in der entsprechenden Plattform.
15. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit.
16. Datenschutz
Fotografieren, Filmen und andere audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau nicht vervielfältigt werden. Persönliche Angaben von Teilnehmenden und Dozenten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen unter www.vhs-abensberg-neustadt.de. Auch liegen diese zur Abholung in den Verwaltungen der Städtischen Volkshochschulen in Abensberg und Neustadt an der Donau aus.
17. Grundsätzliches
Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Ihre Angebote stehen prinzipiell allen Interessierten offen, sofern sie nicht bestimmten Zielgruppen vorbehalten sind oder ihre Teilnahme vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig ist. Zusagen und Vereinbarungen mit Kursleitern sind nur in Rücksprache und mit Genehmigung der Städtischen Volkshochschulen gültig. Kursleiter*Innen sind nicht zur Entgegennahme von Kursgebühren berechtigt (Ausnahme: Materialkosten).
18. Salvatorische Klausel
Sollten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gilt die gesetzliche Regelung.
Städtische Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau
Anschrift Abensberg
Stadtplatz 1 I 93326 Abensberg
( 09443 9103-530
* info@vhs-abensberg.de
Anschrift Neustadt an der Donau
Stadtplatz 13 I 93333 Neustadt an der Donau
( 09445 752490
* vhs@neustadt-donau.de
Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Rücktritt
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
3. Beispiel: Haftung
Haftung
.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........