Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Kursanmeldung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Ver­anstaltung und der Annahme durch die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau zustande.

Die Anmeldung ist wie folgt möglich:

  • persönlich zu den Öffnungszeiten der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau
  • telefonisch unter Tel. Nr. 09443 9103-530 bzw. 09445 752490
  • schriftlich per E-Mail an: info@vhs-abensberg.de bzw. vhs@neustadt-donau.de
  • online unter www.vhs-abensberg-neustadt.de

Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Ge­schäftsbedingungen der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau an. Der Kursteil­nehmer ist mit der Weitergabe der Daten an den Dozenten einverstanden. Eine Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich zeitnah nach der Anmeldung.

 

2. Kursgebühren

Die vereinbarte Kursgebühr wird mit dem Zustandekom­men des Vertrages fällig und nach Beginn der Veranstaltung abgebucht. An- und Abmeldungen nach dem jeweiligen Stichtag haben keine Auswirkung auf die Kursgebühr. Bei Kursen mit weniger als fünf Teilnehmern erfolgt eine separate Planung und Absprache.

Materialkosten, falls angegeben, werden im Kurs vom Kursleiter bar vereinnahmt (Reklamationen hierzu sind an diesen zu richten).

 

3. vhs Gutscheine

Gutscheine der Städtischen Volkshochschule Abensberg und Neustadt an der Donau sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Guthaben werden genauso behandelt.

 

4. Teilnahme

Die Anmeldung ist verbindlich. Das Fernbleiben vom Kurs ohne fristgerechte Abmeldung (siehe Punkt 5.) entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung (Dies beinhaltet auch etwaige Materialkosten). Schnupperstunden sind nur für Sprachkurse und nach vorheriger Absprache mit den Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau zulässig.

 

5. Kursinhalte, Absage von Kursen

Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau behalten sich die Änderung der Kursin­halte, die Verlegung und die Absage von Kursen aus orga­nisatorischen Gründen vor. Eine unwesentliche Verände­rung des Kursinhaltes bzw. ein Wechsel des Dozenten be­rechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Schadensersatzansprü­che beschränken sich auf die Höhe der Teilnehmergebühr, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Kurses besteht nicht.

 

6. Rücktritt vom Vertrag

Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau können vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
  • wenn der/die vom vhs Verbund verpflichtete Do­zent/in aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des vhs Verbundes liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.

Eine Abmeldung durch den/die Teilnehmer/in ist nur mindestens 3 Werktage (Montag-Freitag) vor Kurs­beginn möglich. Diese muss schriftlich erfolgen.

Bei Nichtteilnahme am ersten Kurstag ohne terminge­rechte Abmeldung werden die vollen Kursgebühren vom mitgeteilten Konto abgebucht bzw. Ihnen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für etwaige Materialgebühren.

 

7. Gebührenrückzahlung

Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau behalten sich vor, bei zu geringer Beteiligung, Kurse und andere Ange­bote (Seminare, Lehrgänge) abzusagen oder mit anderen Kursen zusammen zu legen. Bei Ausfall von einzelnen Stunden, verlängert sich der Kurs um die ausgefallenen Kurstage. Ist dies nicht möglich, wird der entsprechende Betrag zurückerstattet, wenn der Ausfall durch die Städtischen Volkshochschulen zu vertreten ist. Ist jemand aus persönlichen Gründen an der Teilnahme verhindert, ist eine Gebührenrückzahlung nach den Richtlinien der Rechnungsprüfung nicht möglich. In schriftlich begründeten Härtefällen (bei Erkrankungen nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests) können Ausnahmen gemacht werden, wobei die bereits stattgefundenen Unterrichtsstunden berücksichtigt werden. Auch in diesen Fällen ist eine Rückzahlung nur bis zum Ende des laufenden Semesters möglich und wird mit einer Verwaltungsgebühr von 6,00 € erhoben.

 

8. Materialkosten

Der Kursleiter veranlasst die Beschaffung des für den je­weiligen Kurs erforderlichen Materials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (sofern bei der Kursbe­schreibung keine andere Angabe gemacht wird). Das Ma­terialgeld wird im Kurs vom Kursleiter bar vereinnahmt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials sind an diesen zu richten.

 

9. Urheberschutz

In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Datenträger be­nutzt werden. Die vhs-eigene Software darf aus Lizenz­gründen nicht kopiert werden. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Anmeldung an. Ein bei miss­bräuchlichem Einsatz von privaten Datenträgern verur­sachter Schaden verpflichtet den Verursacher zum Scha­densersatz. Verstöße gegen den Urheberschutz haben den Ausschluss von der weiteren Kursteilnahme zur Folge.

 

10. Mindest- und Höchsteilnehmerzahl

Kurse können auch bei weniger als der jeweils erforderlichen Mindestteilnehmerzahl durch­geführt werden, wenn alle Teilnehmer mit einem entspre­chenden Aufpreis einverstanden sind.

Für alle Kurse ist individuell eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Ist diese erreicht, werden Warte­listen angelegt.

 

11. Unterrichtszeiten

Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel – wenn im Kurs und mit den Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau nicht anders abge­sprochen – kein Unterricht statt. Für Ferienkurse gelten abweichende Regelungen.

 

12. Hygieneregeln

Mit der Kursanmeldung erkennen die Teilnehmer die Einhaltung der gültigen Hygieneregeln der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau an. Diese sind unter anderem online unter www.vhs.abensberg-neustadt.de/hygieneregeln einzusehen oder können per Telefon unter 09443 9103-530  bzw. 09444 752490 erfragt werden.

 

13. Hausordnung

Bitte beachten Sie die jeweilige Hausordnung der Gebäude, in denen wir Gäste sind (Schulgebäude, Kurhaus, Kaiser-Therme, Reha-Zentrum Passauer Wolf etc.) sowie in unseren eigenen Gebäuden und Räumen. In allen Schulungsräumen gilt „Rauchfreie Zone“.

 

14. Schadenshaftung

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, alles ihr/ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Haftung der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Städtischen Volkshochschulen bzw. deren Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Haftung gemäß §276 und 278 BGB ist ausgeschlossen. Auch Hin- und Rückfahrten zu allen Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die Städtischen Volkshochschulen ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Bei Kursen für Kinder im schulpflichtigen Alter beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die Zeit des Unterrichts.

Online-Kurse: Insbesondere im Gesundheitsbereich kann der/die Kursleiter/in nicht wie bei Präsenzveranstaltungen sofort bei Problemfällen bzw. Fehlstellungen eingreifen. Die Teilnehmer*innen akzeptieren diese besondere Form des Unterrichts durch Beitritt zum Online-Kurs in der entsprechenden Plattform.

 

15. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit.

 

16. Datenschutz

Fotografieren, Filmen und andere audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau nicht vervielfältigt werden. Persönliche Angaben von Teilnehmenden und Dozenten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen unter www.vhs-abensberg-neustadt.de. Auch liegen diese zur Abholung in den Verwaltungen der Städtischen Volkshochschulen in Abensberg und Neustadt an der Donau aus.

 

17. Grundsätzliches

Die Städtischen Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Ihre Angebote stehen prinzipiell allen Interessierten offen, sofern sie nicht bestimmten Zielgruppen vorbehalten sind oder ihre Teilnahme vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig ist. Zusagen und Vereinbarungen mit Kursleitern sind nur in Rücksprache und mit Genehmigung der Städtischen Volkshochschulen gültig. Kursleiter*Innen sind nicht zur Entgegennahme von Kursgebühren berechtigt (Ausnahme: Materialkosten).

 

18. Salvatorische Klausel

Sollten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gilt die gesetzliche Regelung.

 

Städtische Volkshochschulen Abensberg und Neustadt an der Donau

 

Anschrift Abensberg

Stadtplatz 1  I  93326 Abensberg

( 09443 9103-530

* info@vhs-abensberg.de

Anschrift Neustadt an der Donau

Stadtplatz 13  I  93333 Neustadt an der Donau

( 09445 752490

* vhs@neustadt-donau.de